Was ist Eigentum?

Die §§ 353 f regeln im ABGB das Eigentum. Das Eigentum ist demnach die Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen.

Das Eigentum ist das dingliche Vollrecht hinsichtlich einer körperlichen Sache.

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