Was ist eine Sache im zivilrechtlichen Sinn? Wie lautet die Definition für “Sache”?

§ 285 ABGB besagt, dass alles, was von der Person unterschieden ist im rechtlichen Sinn eine Sache genannt wird.

Diesen Sachbegriff muss man vor dem Hintergrund des Institutionensystems sehen. Anders als nach dem heute etablierten Pandektensystem fallen nicht nur körperliche Sachen, sondern auch unkörperliche Sachen wie Forderungen darunter. Sachenrechte nach dem heutigen Verständnis werden nur an körperlichen Sachen begründet.

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