Gewinnspiele & Preisausschreiben - Wie funktioniert das?

Gefühlt ist es fast so, dass wo wir nicht hinsehen Gewinnspiele stattfinden. Egal ob ein Influencer auf Instagram gerade ein iPhone unter seinen Followern verschenkt, wenn sie sein Profil teilen und unter ihr Lieblingsbild auch noch einen Kommentar absetzen oder wenn eine Supermarktkette als Dankeschön für die Teilnahme an einer Meinungsumfrage eine Reise verlost. Gewinnspiele werden gerne veranstaltet und machen auch Spaß. In der Regel dienen sie dazu Reichweite zu gewinnen, bekannter zu werden und einem breiteren Publikum die eigene Marke oder das eigene Produkt näher zu bringen. An und für sich eine gute Sache und in der Regel eine Win-Win-Situation für alle beteiligten. 

Bei Gewinnspielen gibt es jedoch gewissen Regeln, die einzuhalten sind und diese sehen wir uns nun etwas genauer an. Für Gewinnspiele hat der Gesetzgeber klare Regeln etabliert, die es zu beachten gilt. Eine Missachtung dieser Regeln kann unter Umständen für den Veranstalter auch ziemlich teuer werden. Dasselbe gilt übrigens auch für Preisausschreiben.

Leider finden sich die gesetzlichen Regelungen nicht versammelt in einem "Gewinnspielgesetz". Viel eher muss man sich die konkrete Rechtslage aus einer Vielzahl von Gesetzen selbst zusammenklauben. 

Definition - Was ist eigentlich ein Gewinnspiel?

Sorry, aber es gibt aktuell keine allgemein gültige Legaldefinition des Begriffs "Gewinnspiel" in Österreich. Man muss also leider eine Vielzahl von diversen Rechtsvorschriften beachten, die jeweils verschiedene Definitionen für "Gewinnspiel" haben.

Allgemein kann man aber sagen, dass bei einem Gewinnspiel der Öffentlichkeit mindestens ein Preis in Aussicht gestellt wird. Dafür muss der Teilnehmer am Gewinnspiel lediglich teilnehmen oder aber auch eine im Vorhinein bestimmte Leistung erbringen.  

Achtung: Eine Teilnahmegebühr für ein Gewinnspiel ist nicht möglich. Hat man eine solche spricht dann schon vieles für Glücksspiel oder Kauf.

Teilnahmebedingungen - Ein Muss?

Nicht jedes Gewinnspiel erfordert aus rechtlicher Sicht die Erstellung von Teilnahmebedingungen. Offline Gewinnspiele erfordern kein Aufsetzen von Teilnahmebedingungen. Es ist aber trotzdem empfohlen, solche aufzustellen, damit jeder der Beteiligten weiß, was seine Rechte und Pflichten beim Gewinnspiel sind.

Inhaltlich müssen Teilnahmebedingungen gesetzeskonform sein. Sie müssen darüber hinaus auch für den Durchschnitts-Gewinnspielteilnehmer hinreichend klar, verständlich und transparent sein.

Kurzum: Teilnahmebedingungen müssen klar und deutlich formuliert sein. 

Darf man bestimmte Personen von einem Gewinnspiel ausschließen?

Grundsätzlich: Ja, man darf als Gewinnspielveranstalter gewisse Leute ausschließen. ABER: Das ist nicht unbeschränkt möglich. Man kann Personen nur solange ausschließen, solange die Gründe dafür genannt werden können. Diese Gründe dürfen nicht gegen ein gesetzliches Verbot und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Jemanden von einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben aufgrund seiner Religion, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung auszuschließen wäre sittenwidrig und somit nicht rechtens, was wiederum zur Ungültigkeit des Ausschlusses führen würde.

Ausschlüsse auf Basis des Alters des Teilnehmers oder aufgrund des steuerlichen Wohnortes wären grundsätzlich zulässig. Auch wenn man aus transparenzbezogenen Gründen Mitarbeiter seines Unternehmens ausschließt ist das erlaubt und sogar ratsam.

Widerruf und Veränderung eines Gewinnspiels: Änderungs- bzw. Beendigungsvorbehalt

Ein Widerruf eines Gewinnspiels ist grundsätzlich nach dem öffentlichen Bekanntmachen nicht mehr möglich. 

Nur wenn in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerrufs eines Gewinnspiels hingewiesen wird, ist der Widerruf gestattet. Diese Klausel nennt sich dann "Beendigungsvorbehalt". Dieser gilt aber auch nur für Teilnehmer die neu teilnehmen. Für Teilnehmer die bereits alle Voraussetzungen erfüllt haben, um am Gewinnspiel teilzunehmen muss das Gewinnspiel in seiner ursprünglichen Form zu Ende geführt werden.

Gleiches gilt für die Änderung der Teilnahmebedingungen. Empfehlenswert ist daher jedenfalls die Einbindung von Änderungs- und Beendigungsvorbehalten in den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen.

Ausschluss des Rechtsweges

Damit man möglichen Klagen entgeht, die auf den Preis des Gewinnspiels gerichtet sind, kann man den Rechtsweg in den Teilnahmebedingungen ausschließen. 

Das ist zwar nicht unbedingt notwendig, erhöht aber die Rechtssicherheit und ist daher ratsam. Komplett kann man den Rechtsweg aber nicht ausschließen und ist auch hier somit Vorsicht geboten.

Dauer & Gültigkeit des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel muss in seiner öffentlichen Bekanntgabe eine Frist für die Teilnahme beinhalten. Diese Frist ist deshalb wichtig, damit die Preisvergabe absichert und die Pflicht zur Übergabe des Preises transparent und nachvollziehbar macht.
Nicht in Ordnung ist es wenn man sagt, dass das Gewinnspiel mit dem letzten abgegeben Kommentar unter einem bspw. Instagram Beitrag endet. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird das Gewinnspiel grundsätzlich auch rechtlich bindend.

Einen bestimmten Zeitraum bis zur Abholung des Preises festzulegen ist zulässig, genauso ein Zeitraum bis der Gewinner sich meldet. So eine Frist darf natürlich aber nicht unverhältnismäßig kurz sein und hängt sie von Einzelfall zu Einzelfall von unterschiedlichen Faktoren ab. Mindestens 2 Wochen sind in der Regel ein guter Indikator.

Voraussetzungen zur Teilnahme & Gewinnchancen

Ok, sie haben einen Gewinner dingfest gemacht. Was jetzt? Sind die anfangs klar definierten, öffentlich gemachten, Bedingungen erfüllt und gibt es einen Gewinner, so ist der Preis auch auszuhändigen. 

Ein Gewinnspielveranstalter darf über die Gewinnwahrscheinlichkeiten jedoch niemals irreführen und sie besser darstellen als sie in Wahrheit sind. Sollte aus der Systematik des Gewinnspiels hervorgehen, dass keiner der Teilnehmer den Preis gewinnen kann, so ist das klar und unmissverständlich zu kommunizieren.

Was darf eigentlich Gegenstand des Gewinnspiels sein?

Grundsätzlich ist der Veranstalter eines Gewinnspiels frei in der Wahl der Preise. Die Gewinngegenstände müssen dabei freilich legal sein und dürfen nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen. Es kann also kein Joint oder Auftragsmord verlost werden. Auch darf der Gewinn nicht gegen die guten Sitten verstoßen. 

Der Gewinngegenstand ist vom Veranstalter möglichst genau zu bezeichnen und die Kosten die damit verbunden sind den Preis zu erhalten dürfen grundsätzlich auch nicht auf den Gewinner abgewälzt werden, so z.B. die Anrufkosten, Versandkosten, Briefgebühren etc.

Hierbei sei erwähnt, dass die Koppelung von Gewinnspielen an den Erwerb von Waren und Dienstleistungen nach aktueller Rechtslage unproblematisch ist.

Datenschutz bei Gewinnspielen

So wie bei vielen online Marketing Tätigkeiten werden auch beim Gewinnspiel personenbezogene Daten der Gewinnspielteilnehmer verarbeitet. So z.B. durch das Erheben und Speicher der Teilnehmerdaten. Das löst regelmäßig Pflichten nach dem Datenschutzrecht aus.

Die Teilnehmer sind auf die Erhebung ihrer Daten aber auch auf den Umfang dieser Erhebung hinzuweisen. Eine Einwilligung der Teilnehmer in die  ist dabei grundsätzlich ebenfalls notwendig. Es sollten auch nur jene Daten erhoben werden, die notwendig sind, um das Gewinnspiel auszuführen.

Gewinnspiel durch Online-Influencer beworben?

Wenn Unternehmen Gewinnspiele auf Plattformen von Influencern bewerben, so muss der Influencer die bezahlten Inhalte kennzeichnen. In Kooperation mit Unternehmen entstandene Beiträge können dann mit "Werbung" oder ähnlichem gekennzeichnet sein. So kann sich der Influencer absichern.

Die steuerrechtlichen Aspekte des Gewinnspiels

Gewinnspiele werden mit 5 % des gesamten zu ergatternden Gewinns besteuert. Es gibt dabei einen Freibertrag von € 500 pro Jahr.

Ist das Gewinnspiel international ausgerichtet, so muss man aufpassen. Regelmäßig ist es so, dass der gesamte, und nicht nur der auf Österreich entfallende Anteil des Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt.

Kann man Gewinne aus einem Gewinnspiel einklagen?

Grundsätzlich, ja. Sogar dann wenn der bei einem Kunden unrichtigerweise der Eindruck entsteht, dass es ein Anspruch auf einen Gewinn gibt. Selbst wenn der Veranstalter aus einem Irrtum heraus eine Gewinnzusage verschickt, kann diese verbindlich werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nicht ungerechtfertigt an Verbraucherdaten kommen.

Die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren greift hier in der Regel, wobei es auch Abweichungen davon geben kann. Ein Ausschluss der Klagbarkeit ist vertraglich in der Regel nicht möglich.

 

Quick-Guide - Gewinnspiele