Das neue Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in Österreich ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Es betrifft ausschließlich Mietverträge und ermöglicht Vermietern, viel Geld zu sparen. Das Prinzip besagt, dass Makler nur von demjenigen eine Provision verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Dies wird als “Erstauftraggeberprinzip” bezeichnet. Kaufverträge und Gewerbeimmobilien sind nicht betroffen.
Ein Szenario verdeutlicht dies: Ein Vermieter beauftragt einen Makler, um eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Der Makler inseriert die Wohnung und interessierte Mieter kontaktieren ihn. Diejenigen, die den Makler kontaktieren und sich von ihm beraten lassen, sind sogenannte “Zweitauftraggeber”. Der Makler prüft die potenziellen Mieter und leitet die Mietanbote an den Vermieter weiter. In diesem Fall trägt der Vermieter die Provision.
Ein anderes Szenario ist, wenn du selbst eine Wohnung suchst und einen Makler beauftragst. Hier bist du der Erstauftraggeber und musst die Provision zahlen, wenn der Makler eine passende Wohnung findet.
Das Bestellerprinzip wurde durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz in §17a eingeführt. Es gibt jedoch scheinbar Möglichkeiten, das Prinzip zu umgehen. Makler könnten beispielsweise eine vermeintlich attraktive Wohnung anbieten, die aber bereits vergeben ist. Dann schlagen sie vor, eine vergleichbare Wohnung zu finden und verlangen dafür eine Provision. In solchen Situationen ist Vorsicht geboten.
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