Das neue Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in Österreich ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Es betrifft ausschließlich Mietverträge und ermöglicht Vermietern, viel Geld zu sparen. Das Prinzip besagt, dass Makler nur von demjenigen eine Provision verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Dies wird als “Erstauftraggeberprinzip” bezeichnet. Kaufverträge und Gewerbeimmobilien sind nicht betroffen.

Ein Szenario verdeutlicht dies: Ein Vermieter beauftragt einen Makler, um eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Der Makler inseriert die Wohnung und interessierte Mieter kontaktieren ihn. Diejenigen, die den Makler kontaktieren und sich von ihm beraten lassen, sind sogenannte “Zweitauftraggeber”. Der Makler prüft die potenziellen Mieter und leitet die Mietanbote an den Vermieter weiter. In diesem Fall trägt der Vermieter die Provision.

Ein anderes Szenario ist, wenn du selbst eine Wohnung suchst und einen Makler beauftragst. Hier bist du der Erstauftraggeber und musst die Provision zahlen, wenn der Makler eine passende Wohnung findet.

Das Bestellerprinzip wurde durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz in §17a eingeführt. Es gibt jedoch scheinbar Möglichkeiten, das Prinzip zu umgehen. Makler könnten beispielsweise eine vermeintlich attraktive Wohnung anbieten, die aber bereits vergeben ist. Dann schlagen sie vor, eine vergleichbare Wohnung zu finden und verlangen dafür eine Provision. In solchen Situationen ist Vorsicht geboten.

Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Podcast

Abonniert uns!

DISCLAIMER:

Bitte beachtet: Dieser Podcast dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Video geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.

Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos:

Kamera: https://amzn.to/3iq4Mcj
Mikrofon: https://amzn.to/3XcbFgo
Stativ: https://amzn.to/3ZnHwwj
Schnitt: https://amzn.to/3QvnnQI

(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)

Besucht uns auf:

https://www.jusprofi.at
https://www.facebook.com/jusprofi.at
https://www.instagram.com/jusprofi/?hl=de
https://www.linkedin.com/company/jusprofi
Hört euch alle unsere Podcasts an, überall wo es Podcasts gibt 🙂Support the show