Makler
Ein Makler ist eine Person, die im Rahmen eines Maklervertrages die Vermittlung von Geschäften zwischen ihrem Auftraggeber und einem Dritten übernimmt, ohne dabei eine ständige Vermittlungstätigkeit für diesen Auftraggeber auszuüben. Das Maklergesetz regelt die Rechte und Pflichten von Maklern.
Neben dem Maklergesetz ist der Maklervertrag die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Maklers und legt die Bedingungen fest, unter denen der Makler für die Vermittlung von Geschäften, wie beispielsweise Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen, eine Provision beanspruchen kann. Wichtig ist hierbei, dass der Makler eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit nachweisen muss, um seinen Anspruch auf die Provision geltend zu machen. Die spezifischen Anforderungen und die Höhe der Provision sind oft Gegenstand des individuellen Maklervertrags.