Definition: ABGB steht für Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch. Das ABGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, so z.B. das Personen-, das Familien-, das Erb-, das Sachen- und das Vertrags- und Schadenersatzrecht. In einigen Teilgebieten, z.B. im Familienrecht, ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch an modernere Zeiten angepasst bzw. aktualisiert worden.
Es folgt der Einteilung in:
1. “von dem Personenrechte”,
2. “von dem Sachenrechte”
3. “von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte”
Diese Einteilung entspricht dem Institutionensystem. Das deutsche BGB aber auch österreichische Lehrbücher folgen im Gegensatz dazu dem Pandektensystem in der Einteilung der zivilrechtlichen Materie.
Das ABGB ist seit 1.1.1812 in Kraft und ist somit weit über 100 Jahre Bestandteil des österreichischen Rechtssystems.