Definition: Familienrecht ist die Sammlung aller Bestimmungen, die Ehe und Verwandschaft regeln

Der größte Anteil an Regelungen des Familienrechts ist im Personenrecht des ABGB geregelt (§§ 40 ff und 89 ff ABGB). Daneben finden sich auch in Sondergesetzen Bestimmungen zum Familienrecht, so z.B. im Ehegesetz (EheG) und im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG).