Was ist ein Abänderungsantrag und wo kommt er vor?

Die Definition des Begriffs Abänderungsantrag im Zivilrecht bzw. im Außerstreitrecht lautet wie folgt:


Will man die Beseitigung einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft bewirken so sieht das ABGB keinen eigenen Rechtsbehelf vor. Die §§ 72 ff AußStrG erlauben jedoch einen sog. Abänderungsantrag. Mit diesem kann man da beispielsweise geltend machen, dass neue Beweismittel zeigen, dass ein Feststellungsantrag abzuweisen gewesen wäre. So eine Abänderung kann laut § 83 Abs 5 AußStrG innerhalb von 30 Jahren erfolgen.

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