Die Inhaltskontrolle
Die Inhaltskontrolle ist ein rechtliches Prüfverfahren, das insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsformblättern Anwendung findet. Sie tritt in Kraft, nachdem eine Vertragsklausel die sogenannte Geltungskontrolle bestanden hat, also Teil des Vertrages geworden ist. Die Inhaltskontrolle bezieht sich auf die Überprüfung der Klauseln auf ihre Gesetzeskonformität und die Einhaltung der guten Sitten. Hierbei spielen folgende Aspekte wesentliche eine Rolle:
- Gesetzeskonformität: Es wird überprüft, ob die Bestimmungen in den AGB oder Vertragsformblättern im Einklang mit geltenden Gesetzen stehen. Dies bedeutet, dass die Klauseln keine gesetzeswidrigen Inhalte haben dürfen.
- Einhaltung der guten Sitten: Zusätzlich zur Gesetzeskonformität wird geprüft, ob die Klauseln etwa den allgemeinen Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit entsprechen. Dies beinhaltet die Überprüfung auf unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei.
In Österreich regelt insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) diese Materie. Gemäß § 879 Abs 3 ABGB ist eine Vertragsbestimmung, die eine Vertragspartei gröblich benachteiligt, nichtig. Dies ist besonders relevant, um die Rechte von Verbrauchern und schwächeren Vertragsparteien zu schützen.
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) enthält zudem spezifische Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte. Es listet explizit verbotene Vertragsklauseln auf, die beispielsweise in § 6 Abs 1 und Abs 2 KSchG definiert sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucher vor unfairer und einseitiger Vertragsgestaltung durch Unternehmen.
In der Praxis bedeutet die Inhaltskontrolle, dass Unternehmen bei der Gestaltung ihrer AGB und Vertragsformulare sorgfältig vorgehen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Vertragsklauseln nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch fair und ausgewogen sind.