Die Geltungskontrolle
Die Geltungskontrolle, festgelegt in § 864a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), ist ein Verfahren zur Identifizierung und Überprüfung von Vertragsklauseln. Sie wird angewandt, um Klauseln aufzudecken, die ein Vertragspartner verwendet, die aber für den anderen Teil nachteilig sein könnten. Besonders relevant wird diese Kontrolle, wenn der benachteiligte Teil aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds der Urkunde oder der gegebenen Umstände nicht mit solchen Klauseln rechnen musste und wenn der Unternehmer nicht explizit auf diese Klauseln hingewiesen hat. Der Hauptzweck der Geltungskontrolle liegt darin, das Einfügen von “überraschenden” Klauseln in Verträge zu vermeiden. Klauseln, die unter diese Kategorie fallen, werden nicht als Teil des Vertragsinhalts anerkannt.
Dieses Instrument dient dem Schutz der Vertragsparteien, indem es Transparenz und Fairness in Vertragsbeziehungen fördert und sicherstellt, dass alle Vertragsparteien klar über die Bedingungen und Klauseln informiert sind.