Die Zwangsversteigerung
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Exekution mittels gerichtlicher Versteigerung, um durch den Erlös aus der Zwangsversteigerung die offene Forderung des oder der Gläubiger zu befriedigen.
Zwangsversteigerung bei beweglichen Sachen (Fahrnisexekution)
Damit eine offene Geldforderung eines Gläubigers beglichen werden kann, kann uU die Zwangsvollstreckung auf bewegliche Sachen durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt sodann durch das Pfänden und Verkaufen der Sachen des Schuldners im Zuge einer öffentlichen Zwangsversteigerung. Man nennt diesen Prozess auch Fahrnisexekution.
Die Liegenschaftsexekution
Bei der Zwangsvollstreckung auf Liegenschaften stehen dem Gläubiger grundsätzlich drei verschiedene Varianten offen, die alle im Grundbuch ihren Niederschlag finden:
1. die zwangsweise Pfandrechtsbegründung
2. die Zwangsverwaltung und
3. die Zwangsversteigerung
Bei einer Zwangsversteigerung wird die Versteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten vom Gläubiger beantragt, damit aus dem Erlös die betriebene Forderung befriedigt werden kann. Nach der Exekutionsbewilligung wird die Einleitung des Versteigerungsverfahrens im Grundbuch vermerkt.
Nach der Eintragung der Zwangsversteigerung in das Grundbuch lässt das Gericht die Liegenschaft durch Sachverständige schätzen und beraumt einen Versteigerungstermin an. Dieser Termin und die Versteigerungsunterlagen werden per Edikt veröffentlicht.
Zu den Versteigerungsunterlagen gehören Ort und Zeit der Versteigerung, der Besichtigungstermin, der Schätzwert, das geringste Gebot, die Höhe des Vadiums sowie die Beschreibung der Liegenschaft.
Das geringste Gebot ist die Hälfte des Schätzwertes. Darunter darf die zu ersteigernde Liegenschaft nicht verkauft werden. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Schätzwertes, die von allen Bietern mittels Sparbuch hinterlegt werden muss nennt man Vadium.
Die Zwangsversteigerung wird – im Rahmen einer Tagsatzung – von einem Richter durchgeführt. Der Meistbietende kauft das Versteigerungsobjekt durch den Zuschlag. Wenn mehrere Gläubiger die Versteigerung betrieben haben oder Pfandrechte (Hypotheken) auf der Liegenschaft lasten, wird im Anschluss an das Versteigerungsverfahren eine weitere Tagsatzung zur Aufteilung des Erlöses (Meistbotsverteilung) anberaumt.
Was so alles gerichtlich versteigert wird findet man in der Ediktsdatei.