Die Zwangsvollstreckung

Was versteht man unter einer Zwangsvollstreckung?

Angenommen eine Partei muss etwas leisten oder dulden. Beispielsweise weil es durch ein Urteil in einem abgeschlossenen Gerichtsprozess entschieden wurde oder im Fall eines gerichtlichen Vergleichs. Dann hat der Verpflichtete den Auftrag, dies in der Regel binnen 14 Tagen zu erfüllen.

Ein Beispiel ist der einer Geldforderung. Hier muss der Verpflichtete die geschuldete Summe binnen 14 Tagen an die klagende Partei zahlen. Gleiches gilt, wenn ein bedingter Zahlungsbefehl rechtskräftig wird.

Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung, egal warum, nicht nach, so kann der Gläubiger mit Hilfe des Gerichts die Zwangsvollstreckung einleiten. Dafür braucht es vor Gericht einen entsprechenden Antrag, ein sogenannter Exekutionsantrag um genau zu sein.

Um die Zwangsvollstreckung zu betreiben stehen dem Gläubiger mehrere Exekutionsmittel zur Verfügung. Welche Möglichkeit für die Zwangsvollstreckung angewandt wird, entscheidet der Gläubiger. Es können auch mehrere Exekutionsmittel beantragt werden. Allerdings werden vom Gesetz bestimmte Exekutionsmittel vor der Durchführung anderer bevorzugt, etwa die Gehaltsexekution vor einer Fahrnisexekution. Eine Anwaltspflicht besteht bei einer Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht.

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