Die Zwangsverwaltung

Was versteht man unter Zwangsverwaltung?

Die Zwangsverwaltung ist die Exekution durch einen gerichtlich ernannten Zwangsverwalter, dadurch sollen die Verwaltungserträgnisse zur Befriedigung von Gläubigern gewährleistet werden. Üblicherweise kommt die Zwangsverwaltung bei Liegenschaften aber auch bei Rechten vor.

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