Was ist der sachenrechtliche Typenzwang?

Der sachenrechtliche Typenzwang ist ein Grundsatz des Sachenrechts. Es gibt lediglich eine abgeschlossene Anzahl an Sachenrechten. Die Rechtsordnung stellt den Parteien bzw. den Rechtsunterworfenen somit bestimmte dingliche Rechte zur Verfügung.

Diese sind:

  1. Eigentum
  2. Pfandrecht
  3. Dienstbarkeit
  4. Reallast
  5. Baurecht

Nach überwiegender Ansicht jedoch nicht der Besitz und das subjektive Erbrecht.

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