Was ist eine Dienstbarkeit?
Die Definition des Begriffst Dienstbarkeit lautet wie folgt:
Die Dienstbarkeit (auch Servitut genannt) sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, z.B. ein Wegerecht auf fremdem Grund. Durch sie wird der Eigentümer verpflichtet, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen. Eine solche Dienstbarkeit kann auch an einer Wohnung oder einem Haus bestehen.