Was ist rechtlicher Besitz?
Rechtlicher Besitz ist nicht nur echter Besitz sondern mehr als das.
Rechtlicher Besitz liegt vor, wenn sich
- rechtmäßiger Besitz
- redlicher Besitz und
- echter Besitz
vereinen und gleichzeitig bestehen. Wer rechtlich besitzt ist besser gestellt, gegenüber jedem schlechter Berechtigten. Der rechtliche Besitz vermittelt also eine geschützte Rechtsposition, die mit der actio Publiciana, siehe dazu § 372 ABGB, durchgesetzt werden kann.