Was ist rechtmäßiger Besitz?

Beruht der Besitz auf einem gültigen Titel, welcher die Ausübung des Besitzes rechtfertigt, dann ist rechtmäßiger Besitz. Siehe dazu auch §§ 316 ff ABGB.

Der Käufer hat nach der Übergabe das Recht die gekaufte Sache zu besitzen, genauso hat der Mieter das Recht den Bestandgegenstand zu nutzen. In diesen Fällen liegt daher rechtmäßiger Besitz.

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