Der non-fungible Token (kurz NFT)

Was versteht man unter NFT im rechtlichen Sinne?

Es gibt aktuell in der österreichischen Rechtsordnung keine Legaldefinition, also keine gesetzliche oder einheitliche Definition des NFT. Grundsätzlich wird unter einem NFT ein
auf der Blockchain unter einer bestimmten Adresse
(Smart-contract-Adresse) gespeicherter Datensatz verstanden.
Dieser besteht zumindest aus einer Nummer (Token-ID), die der Adresse (public key) seines Inhabers zugeordnet ist. Der Token ist insofern einmalig und eindeutig
identifizierbar.

Daneben kann der Token noch weitere Informationen enthalten. NFTs kennt man insbesondere in der Kunstszene, sie beziehen sich auf digitale Inhalte wie Bilder oder Videos.

Zu wissen gilt hier, dass die digitalen Inhalte an sich in der Regel aus Kostengründen
grundsätzlich nicht im Ganzen im Datensatz des Tokens enthalten sind. Viel eher enthält der Token nur einen unverwechselbaren Link auf die extern, also außerhalb der Blockchain gespeicherten digitalen Inhalte. NFTs enthalten also “nur” Informationen über das Kunstwerk (Künstlername, Entstehungsjahr, etc.) und die Zuordnung zu einem Inhaber (public key) inklusive der Transaktionshistorie.

NFTs sind aber nicht auf digitale Kunstwerke beschränkt. Genauso gut wie sich ein Token auf ein digital gepeichertes Bild beziehen kann, kann er sich auch auf jede andere Sache beziehen. Denkbar ist also ein Verweis auf eine andere unkörperliche Sache wie etwa eine Geldforderung oder auf unbewegliche oder bewegliche körperliche Sachen wie eine Liegenschaft oder ein Ölgemälde. Man könnte sagen, alle NFTs haben eine
Gemeinsamkeit: Sie verweisen auf einen Gegenstand. Dieses Verweisen bzw. Verknüpfen wird als Tokenisierung bezeichnet.

nft rechtlich