Die “Gute-Sitten-Klausel

Was versteht man unter der Gute-Sitten-Klausel?

Der Duden beschreibt “die Sitte” als für bestimmte Lebensbereiche einer Gemeinschaft geltende, dort übliche, als verbindlich betrachtete Gewohnheit, Gepflogenheit, die im Laufe der Zeit entwickelt, überliefert wurde; ethische, moralische Norm; Grundsatz, Wert, der für das zwischenmenschliche Verhalten einer Gesellschaft grundlegend ist”; bzw ganz generell als “Benehmen, Manieren, Umgangsformen”.

Die Gute-Sitten-Klausel besagt, dass Vereinbarungen, welche sittenwidrig sind, also den guten Sitten widersprechen, unwirksam bzw. nichtig sind.

Als Beispiel kann man den Verzicht eines Ehepartners auf zukünftige Scheidungsgründe sehen.

Die österreichische Rechtsprechung hat dazu folgendes herausgearbeitet: Unter den guten Sitten ist der Inbegriff jener Rechtsnormen zu verstehen, die im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen sind, die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. Die guten Sitten werden mit dem ungeschriebenen Recht gleichgesetzt zu dem neben den allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch die allgemein anerkannten Normen der Moral gehören (RS0022866).

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