Was bedeutet ein Verzicht im Zivilrecht?

Wenn der Gläubiger sein Recht aufgibt so erlöscht die Verbindlichkeit des Schuldners. Es bedarf der jedoch der Zustimmung des Schuldners, da man sich eine Zuwendung nicht aufdrängen lassen muss. Siehe zum Verzicht § 1444 ABGB.

Der Titel der dem Verzicht (Schulderlass) zugrunde liegt kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Auch wenn der Schulderlass unentgeltlich ist, bedarf er nicht der Schenkungsform, sondern kann formfrei erfolgen. Die Rede ist auch von einer liberatorischen Schenkung.

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