Die Moral

Was versteht man unter Moral?

Der Begriff der Moral kennt viele Definitionen. Für Juristen relevant ist wohl am ehesten die rechtsphilosophische Definition des Begriffs Moral. Eine Definition könnte wie folgt lauten: Die Moral beinhaltet jene Normen des guten bzw. richtigen Handelns und ist Gegenstand der Ethik. Die Moral ist, so wie das Recht auch, eine normative Verhaltensanordnung. Doch gibt es wesentliche Unterschiede zum Recht.

Der Philosoph Thomas von Aquin kann sich eine vollkommen Einheit von Moral und Recht vorstellen. Auf der anderen Seite sagt der Rechtspositivist Hans Kelsen, dass Recht und Moral auch völlig losgelöst von einander bestehen können. Immanuel Kant hingegen erkennt, dass zwischen Moral und Recht ein vermittelnder Ansatz besteht.

Zu unterscheiden ist die Moral als Normenordnung von Recht, Sitte und Religion, die selbst wiederum eigene Normenordnungen sind.

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