Was ist ein Fund im juristischen Sinne?

Der Fund ist eine Art des originären Eigentumserwebs.

Jemand nimmt eine verlorene oder vergessene Sache an sich un erwirbt nach den Regeln des § 395 ABGB Eigentum an der Sache, nach Ablauf eines Jahres in dem sich die Sache in der Gewahrsame des Finders befindet bzw. nach dem Ausfolgen der Sache bei der zuständigen Fundbehörde.

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