Das Darlehensversprechen – Definition

Ein “Darlehensversprechen” bezeichnet die Zusage einer Partei, in der Zukunft ein Darlehen zu gewähren. Dies ist insbesondere im Kontext des Zivilrechts relevant, da ein Darlehensvertrag als Realvertrag angesehen wird. Ein Realvertrag kommt erst mit der Übergabe der Sache, hier also der Darlehensvaluta (typischerweise Geld), zustande.

Das bedeutet, dass bei einem Darlehensversprechen ohne die tatsächliche Übergabe der Darlehensvaluta noch kein vollständiger Darlehensvertrag vorliegt, sondern lediglich ein Vorvertrag. Dieser Vorvertrag verpflichtet die Parteien, zu einem späteren Zeitpunkt einen vollständigen Darlehensvertrag abzuschließen, bei dem dann die Darlehensvaluta übergeben wird.

In der Praxis ist ein Darlehensversprechen wichtig, da es die rechtliche Grundlage für die spätere tatsächliche Darlehensgewährung bildet. Es schafft eine rechtliche Bindung und Verpflichtung, die Darlehensvaluta zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen zu übergeben.

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