Was ist ein Darlehensvertrag
Ein “Darlehensvertrag” ist jener Vertragstyp, bei dem es um die Überlassung von vertretbaren Gütern – oft Geld – geht. Der Empfänger bzw Darlehensnehmer verpflichtet sich, eine identische Menge derselben Art und Qualität nach einem festgelegten Zeitraum zurückzugeben. Dieser Vertrag ist zu unterscheiden von einem “Leihvertrag” oder einem “Krediteröffnungsvertrag”. Der Darlehensvertrag ist in der Praxis häufig anzutreffen, beispielsweise bei Bankkrediten oder privaten Geldleihen. Es ist wichtig, den Unterschied zu ähnlichen Verträgen zu kennen, um rechtliche Missverständnisse zu vermeiden.
Zentrale Norm ist hierbei § 983 ABGB. Dort heißt es: “Im Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben.”