Was ist ein Zweifelsstreitwert?

Wie der Name schon anmutet geht es um den Streitwert im Zweifelsfall. Wenn also nicht klar festgestellt werden kann, wie hoch der Streitwert ist oder auch dann wenn kein Streitwert angegeben wird, also nicht festgesetzt wird.

Wie hoch ist der Streitwert im Zweifel?

Je nachdem welches Gesetz man konsultiert gibt es verschieden Streitwerte die im Zweifel anzusetzen sind. Gemäß § 56 Abs 2 JN liegt der Zweifelsstreitwert bei € 5.000,-. Weiters verweisen andere Gesetze, wie § 14 GGG und § 4 RATG, auf die §§ 54 ff JN, aber die Bewertung nach der JN hat keine Verbindlichkeit, wenn ein bestimmtes Gesetz eine eigene Bemessungsgrundlage vorgibt.

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