Der Zuwachs

Was versteht man unter Zuwachs?

Unter Zuwachs versteht man den Erwerb von Eigentum an einer Sache die aus einer anderen Sache entsteht, sei aus auf natürlichem oder künstlichem Wege. Darunter fallen beispielsweise Früchte im juristischen Sinn. Zuwachs bzw Erzeugnisse sind beispielsweise Tierjunge, tierische Erzeugnisse und Bodenfrüchte.

§ 404 ABGB definiert den Zuwachs wie folgt: Zuwachs heißt alles, was aus einer Sache entsteht, oder neu zu derselben kommt, ohne daß es dem Eigenthümer von jemand Andern übergeben worden ist. Der Zuwachs wird durch Natur, durch Kunst, oder durch beyde zugleich bewirkt.

§ 405 ABGB: Die natürlichen Früchte eines Grundes, nähmlich solche Nutzungen, die er, ohne bearbeitet zu werden, hervorbringt, als: Kräuter, Schwämme und dergleichen, wachsen dem Eigenthümer des Grundes, so wie alle Nutzungen, welche aus einem Thiere entstehen, dem Eigenthümer des Thieres zu.

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