Die Zuständigkeitsvereinbarung

Was ist eine Zuständigkeitsvereinbarung?

Die Zuständigkeitsvereinbarung ist die Vereinbarung, für einen bestimmten Rechtsstreit oder für die aus einem konkreten Rechtsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit von einem konkreten Gericht erster Instanz von den Parteien festgelegt wird. Man kann sich also untereinander ausmachen, dass ein bestimmtes Gericht zuständig ist. Das geht jedoch nur sofern kein bestimmter Zwangsgerichtsstand vorgeschrieben ist.

Synonym werden auch die Begriffe prorogatio fori, Prorogation und Gerichtsstandsvereinbarung verwendet. Siehe dazu auch § 104 JN.

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