Die Zuständigkeit

Was versteht man unter Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit ist der gesetzlich definierte Wirkungsbereich eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde. Mit Hilfe der Zuständigkeitsregelungen kann man feststellen welches Gericht oder welche Verwaltungsbehörde konkret für einen Fall zuständig ist.

Man unterscheidet primär zwischen sachlicher Zuständigkeit und örtlicher Zuständigkeit.

Die sachliche Zuständigkeit gründet sich ausschließlich auf die zu entscheidende Sache. Dabei gibt es verschiedene Systeme. Der Gesetzgeber kennt einerseits das System der Eigenzuständigkeit aber auch das System der Wertzuständigkeit oder auch die Zuständigkeit nach der Art der Straftat.

Bei der örtlichen Zuständigkeit, die nach der sachlichen Zuständigkeit geprüft wird, fragt man sich welches der sachlich zuständigen Gerichte oder Verwaltungsbehörden ist nun aufgrund von gesetzlich definierten Anknüpfungspunkten, wie beispielsweise Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Unternehmenssitz oder dem Ort der Sache, um die es geht, zuständig ist.

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