Was ist die Sanktionsfunktion und wo kommt sie vor?

Die Sanktionstheorie ist ein Begriff aus der Verschuldenshaftung. Es geht hierbei um die Überlegung, dass auf rechtswidrige und schuldhafte Schadenszufügung mit dem Nachteil einer Ersatzpflicht reagiert wird.

Die Sanktionsfunktion lässt sich besonders gut im Ersatzumfang gem. § 1324 ABGB erkennen. Dieser ist nach dem Verschulden abgestuft.

Primär jedoch hat das Schadenersatzrecht bei uns eine Ausgleichsfunktion. Im anglo-amerikanischen Recht ist im Gegensatz dazu die Sanktionsfunktion viel höher gewichtet als in europäischen Rechtsordnung.

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