Die quasijuristische Person
Was versteht man unter einer “quasijuristischen Person“
Eine quasijuristische oder quasi-juristische Person ist im juristischen Sprachgebrauch, die Bezeichnung für Gesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, die aber wie juristische Personen Träger von Rechten und Pflichten sein können. Als quasi-juristische Person werden insbesondere die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG) bezeichnet, denn sie sind keine juristische Personen. Sie handeln aber bspw unter ihrer Firma und erwerben Rechte, so zB Eigentum, gehen auch Verbindlichkeiten ein und haben auch Parteifähigkeit.