Was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person ist ein vom Menschen verschiedenes Gebilde, das durch die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit zuerkannt bekommen hat.

Man unterscheidet einerseits zwischen:

  • Personenvereinigungen (z.B. Verein, AG, GmbH) und
  • Vermögensmassen (z.B. Stiftung)

und andererseit zwischen:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaft, Sozialversicherungsträger) und
  • juristische Personen des Privatrechts.

Das Gleichstellungsprinzip des § 26 ABGB besagt, dass juristische Personen die gleichen Rechte und Pflichten wie Menschen haben. Ausgenommen davon sind jedoch jene Rechte, bei denen nur ein Mensch Rechtsträger sein kann. Dazu zählen insbesondere Familienrechte und teilweise Persönlichkeitsrechte.

Der Gesetzgeber kann aber auch beschränkt rechtsfähige juristische Personen schaffen, so beispielsweise die Eigentümergemeinschaft. Weiters stehen juristische Personen nur mit ihrem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten ein. Das Vermögen ist vom Vermögen ihrer Mitglieder getrennt. In der Regel haften also Mitglieder nicht für die Verbindlichkeiten der juristischen Person. Es gilt das Trennungsprinzip. Juristische Personen sind darüberhinaus rechts- aber nicht handlungsfähig. Dafür brauchen sie natürliche Personen, die als Organe für sie Rechtshandlungen setzen.

Das Entstehen einer juristischen Person ist abhängig vom Willen der Gründer. Daneben gibt es aber auch formelle Grenzen und inhaltliche Voraussetzungen.

Hier unterscheidet man zwischen:

  • Normativsystem und
  • Anmeldesystem

Beim Normativsystem gibt es vom Gesetzgeber vorgegebene Entstehungsvoraussetzungen. Diese werden dann von einer Behörde überprüft und wenn alles passt kann die Registrierung nicht mehr verneint werden. Das z.B. bei der GmbH und der AG so.

Beim Anmeldesystem bedarf es nur der gesetzlichen Vorgaben und der Anmeldung wodurch bereits die Rechtspersönlichkeit entsteht, so beispielsweise beim Verein.

Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person endet mit der Beendigung. Wenn eine Abwicklung notwendig ist, verliert die juristische Person ihre Rechtsfähigkeit erst nach der Liquidation und nicht schon mit der Auflösung.

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