Die organmäßige Vertretung

Die “organmäßige Vertretung” bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Regelung, nach der juristische Personen, wie Unternehmen oder Vereine, durch natürliche Personen, ihre sogenannten Organe, handeln. Denn juristische Personen sind nicht in der Lage selbst zu handeln, sie brauchen physische bzw natürliche Personen, die für sie handeln. Diese natürlichen Personen, die dafür extra bestellt werden müssen, nennt man Organe.

Diese Personen werden speziell ernannt, um im Namen der juristischen Person Entscheidungen zu treffen und rechtliche Handlungen vorzunehmen. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede Person, die innerhalb der Struktur einer juristischen Person arbeitet, automatisch die Berechtigung hat, die Organisation rechtlich zu binden oder in ihrem Namen zu agieren.

Die Bezeichnung “organmäßige Vertreter” umfasst jene Individuen, die laut der internen Verfassung, beispielsweise der Satzung eines Vereins, einer Aktiengesellschaft (AG) oder der Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), explizit ermächtigt sind, Entscheidungen zu treffen und die juristische Person zu vertreten. Diese Regelung stellt sicher, dass nur befugte Personen rechtlich bindende Handlungen im Namen der juristischen Person ausführen können, was für die Rechtssicherheit und Organisationsstruktur von essenzieller Bedeutung ist.

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