Die Aktiengesellschaft (AG)

Was ist die Definition von “Aktiengesellschaft“?

Die Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine Gesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Sie entsteht durch eine Satzung in Notariatsaktsform und Eintragung ins Firmenbuch. Ihr Grundkapital muss mindestens € 70.000 betragen. Aktionäre, also die Gesellschafter sind mit Einlagen am Grundkapital beteiligt. Dieses Grundkapital ist Aktien zerlegt, die eben die Gesellschafter halten. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG.

Einschlägige Bestimmungen zur AG finden sich im AktienG.

definition-aktiengesellschaft