Was ist eine Nichtehe? Wann liegt eine Nichtehe vor?

Wenn bei der Eheschließung kein Standesbeamter mitgewirkt hat oder der Konsens fehlt, dann liegt eine Nichtehe vor.

Es liegt also ein wesentlicher Mangel vor, der die Ehe nicht entstehen lässt.

In allen anderen Fällen sind mangelhafte Eheschließungen kein Nichtakt. Sie sind dann einerseits rückwirkend vernichtbar, wie z.B. bei Blutsverwandtschaft oder völliger Geschäftsunfähigkeit. Auf der anderen Seite sind sie aufhebbar, beispielsweise bei Irrtum, Drohung oder Täuschung.

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