Die Drohung

Der Begriff “Drohung” bezieht sich auf das Ankündigen oder Inaussichtstellen eines negativen oder nachteiligen Ereignisses, um jemanden zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen zu bewegen. Im Kontext des österreichischen Rechts kann eine durch Drohung erzwungene Willenserklärung angefochten werden, vorausgesetzt, die Drohung war unrechtmäßig. Dies ist der Fall, wenn der Drohende unzulässige oder unangemessene Mittel einsetzt, um sein Ziel zu erreichen. Zudem muss eine begründete Furcht bestanden haben, das heißt, die Drohung muss so beschaffen sein, dass sie den Bedrohten realistischerweise einschüchtern konnte.