Natürliche Rechtsgrundsätze

Die “natürlichen Rechtsgrundsätze“, wie in § 7 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) Österreichs festgelegt, repräsentieren die grundlegendsten Wertprinzipien innerhalb der Rechtsordnung. Diese allgemeinen Grundsätze kommen zur Anwendung, wenn ein Rechtsfall nicht durch übliche Interpretationsmethoden, Gesetzesanalogien oder Rechtsanalogien gelöst werden kann. Sie dienen als eine Art Grundfundament des Rechts, das herangezogen wird, wenn konkrete gesetzliche Regelungen für einen spezifischen Fall nicht existieren oder nicht ausreichend sind.

Darüber hinaus spielen natürliche Rechtsgrundsätze eine wichtige Rolle bei der Definition und Auslegung von “guten Sitten” in der Rechtsprechung. Sie bilden eine moralische und ethische Basis, die hilft, Lücken in der Gesetzgebung zu schließen und faire, gerechte Entscheidungen in Fällen zu treffen, die nicht eindeutig durch bestehende Gesetze geregelt sind.

natürliche Rechtsgrundsätze