Das Inhaltsverbot

Das Inhaltsverbot bezieht sich auf bestimmte Arten von Vereinbarungen oder Vertragsinhalten, die nicht zulässig sind als Inhalt eines Vertrages. Ein Vertrag, der gegen ein Inhaltsverbot verstößt, ist von vornherein entweder absolut nichtig oder relativ nichtig. Das kommt auf den Schutzzweck der übertretenen Norm an.

Beispiele für solche Inhaltsverbote sind Verträge, die:

  • Strafrechtlich relevante Handlungen betreffen: Wie in Ihrem Beispiel ein Kaufvertrag über illegale Drogen wie Kokain. Solche Verträge sind nicht nur absolut nichtig und rechtswidrig, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Parteien nach sich ziehen.
  • Gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen: Dies umfasst Vereinbarungen, die ethisch oder moralisch unakzeptabel sind oder die grundlegende Prinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzen.
  • Gegen spezifische gesetzliche Verbote verstoßen: Zum Beispiel Verträge, die gegen Verbraucherschutzgesetze oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Hier kann es jedoch zu einer bloß relativen Nichtigkeit kommen.

Inhaltsverbote dienen dem Schutz der öffentlichen Interessen, der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und der Gewährleistung, dass Verträge den gesetzlichen und ethischen Standards entsprechen. Sie stellen sicher, dass Verträge, die gesellschaftlich unerwünschte oder schädliche Inhalte haben, keine rechtliche Gültigkeit erlangen.

Inhaltsverbot-Definition