Imperium

Im juristischen Kontext bezeichnet der Begriff “Imperium” die Befugnis oder Kompetenz heteronome Normen zu erzeugen. Heteronome Normen sind Regeln oder Gesetze, die von einer Autorität erlassen werden und für andere Personen verbindlich sind. Das Imperium bezieht sich also auf die staatliche Macht, rechtsverbindliche Anordnungen oder Vorschriften zu schaffen, die von den Bürgern befolgt werden müssen. Diese Befugnis ist ein wesentlicher Bestandteil von Verwaltungsakten und der Hoheitsverwaltung, bei denen staatliche Organe im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln, um das öffentliche Interesse zu wahren und die Rechtsordnung durchzusetzen.

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