Der Begriff “Erlassen

Der Begriff “Erlassen” bezieht sich auf die Schaffung eines gültigen Rechtsaktes durch staatliche Willensbildung und dessen anschließende öffentliche Bekanntmachung. Dieser Prozess ist zentral für die Rechtsordnung, da er die formale und offizielle Einführung neuer Gesetze, Verordnungen oder Urteile darstellt.

Erlassung findet sowohl bei generellen Rechtsakten – wie Verfassungen, Gesetzen oder Verordnungen – als auch bei individuellen Rechtsakten – wie Bescheiden oder Urteilen – Anwendung. Ein Gesetz beispielsweise gilt erst dann als erlassen, wenn es durch den Gesetzgeber beschlossen und ordnungsgemäß veröffentlicht wurde.

In einem weiteren Sinne kann “Erlassen” auch das Nachlassen oder Tilgen einer Strafe oder Schuld bedeuten, wie zum Beispiel bei der Erlassung einer Geldstrafe oder der Reduzierung einer Haftstrafe. In diesem Kontext ist das Erlassen ein Akt der Gnade oder der Strafmilderung.

Somit umfasst der Begriff “Erlassen” in der juristischen Fachsprache sowohl die formale Schaffung von Rechtsnormen als auch die Begnadigung oder Milderung von Strafen und Schulden.

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