Der “gemeine Wert

Der “gemeine Wert” ist ein Begriff aus dem österreichischen Recht, der sich auf den Verkehrswert einer Sache bezieht. Es handelt sich dabei um den Preis, der üblicherweise auf dem Markt für ein Gut oder eine Leistung gezahlt wird. Dieser Wert wird als Grundlage für die Berechnung verschiedener Ansprüche in verschiedenen Rechtsbereichen herangezogen.

Im Schadenersatzrecht ist der gemeine Wert oft maßgeblich, um die Höhe des Schadenersatzes bei Verlust oder Beschädigung eines Gegenstandes zu bestimmen. Im Bereicherungsrecht dient der gemeine Wert dazu, ungerechtfertigte Bereicherungen zu quantifizieren. Dieser Wert ist besonders wichtig, da er eine objektive, marktbasierte Bewertung eines Gegenstandes oder einer Leistung ermöglicht, die für rechtliche Auseinandersetzungen relevant ist.

Der gemeine Wert spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung von Entschädigungen und ist ein zentrales Konzept im österreichischen Zivilrecht. Er bietet eine faire und marktgerechte Grundlage für die Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in rechtlichen Verfahren.

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