Das Gemeindeamt (auch “Stadtamt” oder “Magistrat”)

Das Gemeindeamt ist eine zentrale Verwaltungseinrichtung, zuständig für die Abwicklung der Angelegenheiten einer Gemeinde. Es untersteht dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat. Die Hauptaufgaben des Gemeindeamts umfassen die Verwaltung der Gemeinde, die Koordination verschiedener Leistungen und die Umsetzung von Entscheidungen des Gemeinderats.

In österreichischen Städten wird das Gemeindeamt auch häufig als “Stadtamt” bezeichnet. Diese Bezeichnung reflektiert die städtische Verwaltungsebene, wobei die Funktionen und Zuständigkeiten denen des Gemeindeamts in kleineren Gemeinden ähneln.

Besonders hervorzuheben sind die 15 österreichischen Städte mit eigenem Statut, auch “Statutarstädte” genannt. In diesen Städten übernehmen die Gemeindeorgane zusätzlich die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften. Anstelle des Gemeindeamts tritt hier der Magistrat, eine spezialisierte Verwaltungseinrichtung, die für die umfassende Durchführung städtischer Aufgaben zuständig ist. Der Magistrat in einer Statutarstadt übernimmt somit eine erweiterte Rolle in der Verwaltung und Koordination städtischer Belange.

gemeindeamt-definition