Die Gemeinde

Die Gemeinde in Österreich ist ein zentraler Bestandteil der lokalen Selbstverwaltung und Verwaltungsorganisation. Als die einzige Form territorialer Selbstverwaltung im Land, fungiert die Gemeinde sowohl als Verwaltungssprengel als auch als Gebietskörperschaft auf kommunaler Ebene. Sie besitzt einen durch die Bundesverfassung gesicherten eigenen Wirkungsbereich, in dem sie autonom handelt und lediglich einer Aufsicht, der sogenannten Gemeindeaufsicht, unterliegt, statt direkten Weisungen des Staates.

In ihrem eigenen Wirkungsbereich sind Gemeinden selbstständig und verantwortlich für lokale Angelegenheiten, die explizit durch Gesetze als solche definiert werden. Darüber hinaus können Gemeinden im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs Aufgaben durch Bundes- oder Landesgesetze zugewiesen bekommen. Bei diesen Aufgaben folgen sie den Weisungen des Bundes oder des Landes und genießen keine Weisungsfreiheit.

Interessant ist, dass die Größe oder Bevölkerungszahl einer Gemeinde in Österreich grundsätzlich keinen Einfluss auf den Umfang ihrer Aufgabenbereiche hat. Neben der Hoheitsverwaltung agieren Gemeinden auch als wirtschaftliche Akteure. Gemäß Artikel 116 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) haben sie das Recht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben oder sich am Wirtschaftsleben zu beteiligen.

Schließlich schreibt die österreichische Bundesverfassung (Artikel 117 B-VG) bestimmte Organe für die Durchführung der Gemeindeaufgaben vor. Darüber hinaus können landesgesetzliche Gemeinde– oder Stadtordnungen weitere Organe für die Verwaltung und Ausführung der Gemeindeaufgaben bestimmen.

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