Der Magistrat

Der Magistrat ist eine Art von Bezirksverwaltungsbehörde, die neben den Bezirkshauptmannschaften besteht. Magistrate gibt es in bestimmten österreichischen Städten, bekannt als Statutarstädte. Diese Einrichtung dient als Bezirksverwaltungsbehörde und zeichnet sich durch eine doppelte Funktion aus: Sie agiert sowohl als Landes- als auch als Gemeindebehörde. Im Gegensatz zu anderen Städten, in denen die Bezirkshauptmannschaft diese Rolle übernimmt, verfügen Statutarstädte wie Wien und die meisten anderen Landeshauptstädte – mit Ausnahme von Bregenz – sowie Städte wie Waidhofen an der Ybbs und Krems über einen Magistrat.

Die organisatorische Struktur des Magistrats ist monokratisch, was bedeutet, dass er unter der Leitung des Bürgermeisters steht. Diese Struktur ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Entscheidungsfindung innerhalb der städtischen Behörden. Der Magistrat übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die von lokalen Verwaltungsaufgaben bis hin zu spezifischen Zuständigkeiten reichen, die sich aus seiner Rolle als Landesbehörde ergeben. Dadurch bildet der Magistrat eine wichtige Säule in der Verwaltungslandschaft Österreichs, insbesondere in den Statutarstädten, indem er eine direkte Verbindung zwischen der Stadtverwaltung und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger herstellt.

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