Freier Dienstvertrag

Eigenschaften und Abgrenzung

Ein freier Dienstvertrag regelt ein Dienstverhältnis, bei dem der Dienstnehmer nicht streng, sondern bloß “locker” in den Betrieb des Dienstgebers eingebunden ist. Dieser Vertragstyp zeichnet sich durch geringe oder keine persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Dienstgeber aus. Der freie Dienstnehmer ist nicht an Weisungen gebunden schuldet aber, ähnlich wie der “klassische” Dienstnehmer, lediglich die Arbeitsleistung, aber keinen Erfolg.

Merkmale des freien Dienstvertrages:

  • Geringe oder keine persönliche Abhängigkeit.
  • Möglichkeit der Vertretung durch andere Personen.
  • Keine feste Eingliederung in die Betriebsorganisation.
  • Keine Übernahme einer Erfolgsgarantie.

Unterschiede zum echten Arbeitsverhältnis:

  • Beim freien Dienstvertrag besteht im Gegensatz zum Arbeitsvertrag nur eine sehr geringe oder keine persönliche Abhängigkeit.
  • Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts wie bezahlter Mindesturlaub oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit gelten nicht für freie Dienstnehmer.
  • Keine Anwendung von Mindestlohntarifen oder Kollektivverträgen.
  • Eigenverantwortliche Versteuerung des Einkommens.

Unterschied zum Werkvertrag:

Während der Werkvertrag auf die Erstellung eines bestimmten Werks ausgerichtet ist, zielt der freie Dienstvertrag auf eine dauerhafte Leistungserbringung über einen bestimmten Zeitraum ab.

Sozialversicherungsbeiträge und Steuern:

  • Es müssen dieselben Sozialversicherungsbeiträge wie bei einem Arbeitsvertrag entrichtet werden, die normalerweise vom Arbeitgeber abgeführt werden.
  • Der freie Dienstnehmer ist für die Abführung von Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer selbst verantwortlich.
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