Die dingliche Besicherung

Die dingliche Besicherung ist ein Rechtskonzept, bei dem ein Gläubiger das Recht hat, sich bei Nichterfüllung einer Forderung bei Fälligkeit aus einer bestimmten Sache zu befriedigen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Pfandrecht, bei dem ein Gegenstand als Sicherheit für eine Verbindlichkeit dient. Im Gegensatz zu obligatorischen Sicherungsrechten wie einer Bürgschaft, bei denen der Bürge persönlich haftet, liegt bei der dinglichen Besicherung die Haftung auf der Sache selbst.

Das bedeutet, wenn die gesicherte Forderung nicht beglichen wird, kann der Gläubiger die Sache veräußern oder anderweitig nutzen, um die ausstehende Forderung zu begleichen. Diese Art der Besicherung ist besonders im Kredit- und Finanzwesen wichtig, da sie Gläubigern eine zusätzliche Sicherheit bietet, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

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