Die Deliktshaftung

Deliktshaftung, auch bekannt als Haftung ex delicto, bezieht sich auf die Verantwortlichkeit für Schäden, die durch rechtswidriges Handeln entstanden sind. Diese Form der Haftung ist gegenüber allen Personen gegeben. Sie wird relevant, wenn es zu Eingriffen in absolut geschützte Rechtsgüter wie Gesundheit, Eigentum oder Freiheit kommt, bei Verletzungen von Schutzgesetzen sowie bei Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Im Unterschied zur Vertragshaftung, die auf der Verletzung vertraglicher Vereinbarungen basiert, gründet die Deliktshaftung auf dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass jemand, der anderen einen Schaden zufügt, zum Ersatz dieses Schadens gesetzlich verpflichtet ist.

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