Casum sentit dominus

Der lateinische Rechtsgrundsatz “Casum sentit dominus” (deutsch: “Den Zufall trägt der Eigentümer”) spiegelt ein grundlegendes Prinzip im Kontext des Schadenersatzrechts im österreichischen Zivilrecht wider. Dieser Grundsatz besagt, dass Schäden an eigenen Rechtsgütern grundsätzlich vom Eigentümer selbst zu tragen sind, wie in § 1311 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) festgelegt. Das Schadenersatzrecht in Österreich definiert jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen ein Geschädigter Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens durch eine andere Partei hat. Diese Regelungen betreffen Fälle, in denen der Schaden durch das Verhalten einer anderen Person oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die über den gewöhnlichen “Zufall” hinausgehen. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Eigenverantwortung und der Notwendigkeit eines Schutzes vor unverschuldeten Schäden geschaffen.

In der Praxis heißt das, wenn beispielsweise Ihr Auto ohne das Zutun einer anderen Person beschädigt wird, etwa durch einen unerwarteten Hagelschlag, sind Sie als Eigentümer des Fahrzeugs für die Reparaturkosten verantwortlich, Sie tragen den Schaden.

Diese Regel stellt einen Grundpfeiler des Eigentumsrechts dar und betont die Bedeutung der Eigenverantwortung im Umgang mit persönlichem Eigentum. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Grundsatz in verschiedenen Rechtssystemen unterschiedlich ausgelegt werden kann und Ausnahmen, insbesondere bei Verschulden anderer Personen, existieren können.

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