Was ist die Aktenzahl?
Die gerichtliche Aktenzahl besteht aus folgenden Elementen – am Beispiel 85 C 153/21y:
85 | steht für die Gerichtsabteilung; |
C | steht für die Art des Verfahrens (→ Gattungszeichen); |
153 | das ist die chronologisch erfasste Nummer des Aktes der Abteilung zur jeweiligen Verfahrensart; |
21 | ist die Jahreszahl des Jahres, als dieser Akt angelegt wurde; |
y | ist die Prüfziffer, die durch Logarithmus eine Prüfung dahin gehend zulässt, ob die Geschäftszahl richtig ist (diese Ziffer soll Fehler verhindern). |
Wenn dieser Aktenzahl dann noch die → Ordnungsnummer hinzugefügt wird, hat man die Geschäftszahl (z. B: 85 C 153/21y – 45). Die Vorschriften zur Aktenbildung und Erfassung von Akten finden sich in den §§ 371 bis 384 Geo.