Was ist die Aktenzahl?

Die gerichtliche Aktenzahl besteht aus folgenden Elementen – am Beispiel 85 C 153/21y:

85steht für die Gerichtsabteilung;
Csteht für die Art des Verfahrens (→ Gattungszeichen);
153das ist die chronologisch erfasste Nummer des Aktes der Abteilung zur jeweiligen Verfahrensart;
21ist die Jahreszahl des Jahres, als dieser Akt angelegt wurde;
yist die Prüfziffer, die durch Logarithmus eine Prüfung dahin gehend zulässt, ob die Geschäftszahl richtig ist (diese Ziffer soll Fehler verhindern).

Wenn dieser Aktenzahl dann noch die → Ordnungsnummer hinzugefügt wird, hat man die Geschäftszahl (z. B: 85 C 153/21y – 45). Die Vorschriften zur Aktenbildung und Erfassung von Akten finden sich in den §§ 371 bis 384 Geo.

aktenzahl