Absolut zwingendes Recht
Absolut zwingendes Recht, auch als zweiseitig zwingendes Recht bekannt, bezeichnet Rechtsnormen, von denen nicht abgewichen werden darf, selbst wenn dies für eine der beteiligten Parteien vorteilhafter wäre. Diese Rechtsnormen werden in der Regel aufgrund von allgemeinen Ordnungsgesichtspunkten erlassen, um bestimmte grundlegende Prinzipien und Ordnungen in der Gesellschaft zu wahren. Obwohl absolut zwingendes Recht vorwiegend im öffentlichen Recht anzutreffen ist, existiert es ebenfalls im Privatrecht, allerdings als Ausnahme. Beispiele für absolut zwingendes Recht im Privatrecht finden sich in den Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit von Personen oder etwa in den Normen, die die Eingehung und Auflösung der Ehe regeln. Diese Vorschriften stellen sicher, dass wesentliche Aspekte des gesellschaftlichen Lebens und der persönlichen Autonomie geschützt und nicht durch private Vereinbarungen untergraben werden können.