Das zwingende Recht

Was versteht man unter zwingendem Recht?

Zwingendes Recht ist Recht, das durch Parteienvereinbarung nicht abgeändert werden kann. Zwingendes Recht wird auch als ius cogens bezeichnet und ist der Gegenpol zum dispositiven Recht, dem ius dispositivum.

Man unterscheidet hierin jedoch weiters zwischen absolut oder relativ zwingendem Recht. Beim absolut zwingenden Recht ist eine Abänderung, wie der Name schon sagt, absolut ausgeschlossen. Bei relativ zwingendem Recht kann hingegen zugunsten einer Partei, in der Regel, der schwächeren Partei abgewichen werden. Man sagt auch auch einseitig und zweiseitig zwingendes Recht dazu.

Beispiele für relativ zwingendes Recht finden sich im Konsumentenschutzrecht, Beispiele für absolut zwingendes Recht im Strafrecht.

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